Das
Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit liegt auf der Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen
Rechten. Auftraggeber sind Privat- und Firmenkunden, Justiz,
Behörden sowie Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien. Hierbei gibt es
verschiedene Bewertungsanlässe zur Beauftragung eines
Sachverständigen, wie zum Beispiel:
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- Grundstücksankauf und -verkauf
- Nachweise gegenüber Gerichten (z.B. Nachlass- oder
Vormundschaftsgericht)
- Verkehrswertgutachten für Teilungs- und
Zwangsversteigerungsverfahren
- Ermittlung des Zugewinnausgleichs in Scheidungsfällen
- Erbschaftsangelegenheiten (Ermittlung des Pflichtteils bzw.
zur Vorlage bei Finanzämtern)
- Bewertungen im Rahmen von Erbschafts- und
Schenkungssteuerfragen
- Bilanzierungsbewertungen bei Betriebsaufgaben, Überführung
von betrieblichem Vermögen ins Privatvermögen, Bewertung von
Anlagervermögen, etc.
- Gutachten zur Bestimmung von Einlage- und Entnahmewerten
- Gutachten zum Nachweis der Aufteilung des Wertes in Boden-
und Gebäudewertanteil
- Beratungsdienstleistungen z.B. Markteinschätzungen,
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Untersuchung von stillen
Reserven
- Fachliche Plausibilitätsprüfung bestehender Altgutachten
- Schiedsgutachten und Mediation in Immobilienfragen
- Verkehrswertgutachten für kommunale Vermögensfragen
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Unser
Augenmerk liegt hierbei auf der Erstellung von Einzelgutachten zur
Feststellung von Verkehrswerten (= Marktwerten) i.S.d. § 194 BauGB.
Für Portfolio- und Massenbewertungen sowie für spezifische
Sachverständigenleistungen (Bauschäden, Altlasten,
Schadstoffgutachten, etc.) können wir Sie gerne an uns verbundene
und qualifizierte Bewertungsunternehmen oder spezialisierte
Sachverständigenbüros empfehlen. Bitte treten Sie mit uns in
Kontakt,
wir werden Ihnen gerne
weiterhelfen.
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Bewertungsbeispiele und Referenzobjekte |