Kosten - Honorar

Die Abrechnung der Sachverständigenleistungen kann über die Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung in der Fassung vom 09.10.2020 erfolgen.
Diese Honorar-Richtlinie bezieht sich auf die Erstellung von Verkehrswertgutachten (gem. § 194 BauGB) für Immobilien durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

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Weiterhin besteht die Möglichkeit ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar zu vereinbaren.
Unsere Honorarliste (zugangsgeschützt) mit Anhaltswerten für Pauschalhonorare für Standardobjekte können Sie gerne nachfolgend herunterladen. Auf Anfrage erhalten Sie gerne die Zugangskennung zur Honorarliste.

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